Update Abmahnung Sky: Ordnungsmittelantrag abgewehrt

 Bei den Rechtsanwälten von Sky scheint es mal wieder drunter und drüber zu gehen.

Sky hat gegen unseren Mandanten beim Landgericht Köln (33 O 314/11) einen Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gestellt, mit der Behauptung, unser Mandant hätte im November 2011 in seiner Gaststätte „Sky Sport“ gezeigt. Da unserem Mandanten die Ausstrahlung des Programms auf Betreiben von Sky bereits im Mai 2011 mit einstweiliger Verfügung vom Landgericht Köln verboten wurde, müsse er nun ein Ordnungsgeld zahlen.

Zum Beweis der Tatsache, dass „Sky Sport“ gezeigt wurde, wurde dann eine eidesstattliche Versicherung des Sky-Kontrolleurs Kubin vorgelegt, in welcher der Kontrolleur versichert, dass in der Gaststätte zum streitgegenständlichen Zeitpunkt das Programm der Telekom „Liga Total“ gezeigt wurde!

…So kann es gehen, wenn im Massenverfahren gearbeitet wird.  

Auf unseren Antrag den Ordnungsmittelantrag zurückzuweisen, weil

a) die vorgelegte eidesstattliche Versicherung den Vorwurf nicht zu bestätigen vermochte

und

b) im Ordnungsmittelverfahren der Strengbeweis gilt und die reine Glaubhaftmachung durch eine eidesstattliche Versicherung als Beweismittel ungeeignet ist

hat die Gegenseite den Ordnungsmittelantrag mittlerweile zurückgenommen.

Die von dem Kontrolleur von der Gaststätte angefertigte Skizze, die meist zum Beweis der Tatsache vorgelegt wird, dass der Kontrolleur auch wirklich dort war, war im Übrigen völlig falsch.

Ob der Kontrolleur tatsächlich gar nicht in der Gaststätte war, was man der Skizze nach vermuten könnte, oder ob auch er mit der Arbeit im Massenverfahren überfordert ist, wissen wir natürlich nicht.

Januar 2012, Verena Rigtering

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